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Vor der Ankunft

Als internationale Gastwissenschaftlerin bzw. internationaler Gastwissenschaftler haben Sie mit der gastgebenden Einrichtung Ihren Aufenthalt bzw. Ihre Beschäftigung abgesprochen. Nun sollte der erste Schritt sein, sich beim Welcome Service anzumelden. Das gilt auch für Neubeschäftigte aus dem Ausland sowie zugelassene internationale Promovierende.

Sobald Sie sich registriert haben, kontaktieren wir Sie und informieren Sie über Formalitäten, die Sie erledigen müssen bevor Sie nach Freiburg kommen. Hier finden Sie schon einmal einige hilfreiche Informationen.

 

Mitzubringende Dokumente

Für Ihren Aufenthalt in Freiburg sind je nach Ihrer Aufenthaltsart, Nationalität, etc. verschiedene Dokumente notwendig, die Sie aus Ihrem Heimatland mitbringen sollten. Die nachfolgende Liste enthält die wichtigsten Punkte (nicht alle Punkte treffen auf jede Person zu):

  • Reisepass oder Ausweisdokument (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland)
  • Passfotos für Ausweise und Dokumente (ggf. biometrisch)
  • Bestätigung der Finanzierung des Aufenthaltes (Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland) auf Deutsch oder Englisch
  • Nachweis der Krankenversicherung auf Deutsch oder Englisch mit Bestätigung der monatlichen Beiträge. Sofern Sie in Deutschland aufgrund eines Arbeitsvertrags versicherungspflichtig sind: Bestätigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung (ggf. European Health Insurance Card Ihrer bisherigen Versicherung)
  • Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, möglichst mit deutscher oder englischer Übersetzung. Urkunden benötigen je nach Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisation.
  • Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden Ihrer Kinder (gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation)
  • Kreditkarte und/oder EC-Karte
  • (internationaler) Impfpass sowie Dokumente zu Krankheiten oder Medikamenten
  • internationaler Führerschein bzw. ausländischer Führerschein

 

Visum und Einreise

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie grundsätzlich ein Visum.  


Drittstaatsangehörige aus visumpflichtigen Staaten müssen noch in ihrem Heimatland persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen. Informationen zum Visumsverfahren und die für dieses Verfahren wichtigen Unterlagen sind auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung zu finden.


Bürger der Europäischen Union, ebenso wie Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Bürger dieser Länder benötigen weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Sie haben das Recht sich frei in der EU zu bewegen (Europäisches Freizügigkeitsrecht).Wichtig ist es jedoch, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

Bürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseeland oder der USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich visumsfrei bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage dauern, müssen Bürger dieser Länder vor Ablauf dieser drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei geplanter Aufnahme einer Beschäftigung muss ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit gestellt werden.

 

Unterkunft

Generelle Tipps zur Wohnungssuche erhalten Sie auf unseren Housing-Seiten.

Das International Office Freiburg stellt eine Datenbank für private Wohnungsangebote bereit. Alle angebotenen Zimmer und Wohnungen in der Datenbank sind möbliert und stammen aus dem privaten Wohnungsmarkt. Wenn Ihnen ein Angebot gefällt, klicken Sie bitte auf "Als potenzieller Mieter anmelden". Dort finden Sie Informationen zum Thema Wohnen und Sie erhalten die Kontaktdaten des Wohnungsanbieters.

Die Universität Freiburg verfügt zudem über einige Gastappartements für Gastwissenschaftler*innen. Jedoch übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Wir empfehlen daher dringend, dass Sie sich auch auf dem Privatwohnungsmarkt umschauen.

Sie können auch die folgenden externen Plattformen konsultieren:

 

Familie

Wenn Sie Kinder mitbringen, ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Sie der Familienservice der Uni Freiburg.

Sie können sich über Themen wie das deutsche Schulsystem sowie über finanzielle Beihilfen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umfassend informieren. Wichtig ist dass Familien, die Ihre Kinder mit nach Deutschland bringen, vorab das Impfbuch übersetzen lassen. Kindergärten oder Schulen verlangen eine ärztliche Untersuchung vor Ort mit einem Nachweis des aktuellen Impfstatus in übersetzter Form.