Internationale Kooperationen und Verträge: Ein Wegweiser des International Office
In diesem Wegweiser finden Sie Antworten rund um die wichtigsten Fragen bei der Gestaltung von schriftlichen Vereinbarungen mit internationalen Partneruniversitäten:
Welche Service-Einheit der Universität Freiburg unterstützt mich bei meinem Vertragsvorhaben?
Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
Welche Wirkungen haben internationale Vereinbarungen?
Welche administrativen Schritte durchläuft die vertragliche Fixierung von Hochschulkooperationen im Detail? Was gilt für Instituts-, Fakultäts- und Universitätspartnerschaften?
Wo erhalte ich Vorlagen für die Gestaltung meiner geplanten internationalen Vereinbarung?
Ansprechpartner
Welche Service-Einheit der Universität Freiburg unterstützt mich bei meinem Vertragsvorhaben?
Bei der Formalisierung Ihrer Vorhaben mit internationalen Partnern unterstützt und berät Sie das International Office. Kommen Sie dazu bitte frühzeitig auf uns zu und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Nur so können Abstimmungs- und Zustimmungsprozesse innerhalb der Universität, insbesondere mit Rektoratsmitgliedern, zeitnah und reibungslos umgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Rektorat internationale Vereinbarungen nur dann unterzeichnet, wenn diese vorab vom International Office geprüft wurden.
Ihre Ansprechpartnerin im Team Partnerschaften des International Office
Anja Hausmann, anja.hausmann@zv.uni-freiburg.de, -203 8873
Ihr Ansprechpartner für Erasmus-Partnerschaften ist der Erasmus-Hochschulkoordinator
Daniel Weiß, daniel.weiss@zv.uni-freiburg.de, -203 4269
Spezielle Kooperationsvorhaben werden von anderen Service-Einheiten betreut. Dies betrifft:
- Vereinbarungen zur finanziellen Förderung internationaler Forschungsprojekte (Drittmittel). Bitte wenden Sie sich hierfür an das Science Support Centre (SSC)
- Kooperationsverträge zu gemeinsamen Studienprogrammen mit Partnerhochschulen (Joint Programs). Die dafür geltenden Bestimmungen finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
Sprache: Als rechtlich bindende Vertragssprachen gelten an der Universität Freiburg sowohl Deutsch als auch Englisch. In begründeten Fällen (u.a. wenn die gesetzlichen Vorschriften der Partneruniversität dies erfordern) kann ergänzend eine zweite Vertragsversion in der Landessprache unterzeichnet werden. Die Übereinstimmung mit dem Inhalt des verbindlich geltenden englischsprachigen Vertragsdokuments muss von einem beglaubigten Übersetzer bestätigt werden. (Anmerkung: Bei Instituts- bzw. Fakultätsverträgen holen diese die Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer ein und tragen die entsprechenden Kosten.)
Finanzen und weitere Rechtsvorschriften: Finanz- und Versicherungsverpflichtungen von Seiten der Universität Freiburg sind in den Verträgen zu vermeiden. Die Durchführung vereinbarter Kooperationen sollte unter einen Finanzierungsvorbehalt („Verfügbarkeit entsprechender Mittel“) gestellt werden.
Verweise auf ausländische Gesetze oder Rechtsvorschriften sind ebenfalls zu vermeiden.
Laufzeit von Verträgen: In der Regel sind Vereinbarungen zunächst für eine Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung nach positiver Evaluierung zu schließen. Eine automatische Verlängerung ist nicht empfehlenswert.
Austauschaufenthalte: Vereinbarungen von Studierendenaustauschen halten üblicherweise die maximale Aufenthaltsdauer (i.d.R. ein Jahr) fest. Regelungsgegenstand sollte auch sein, dass Austauschstudierende keinen Abschluss an der Gastuniversität erwerben können.
Hintergrundinformationen
Welche Wirkungen haben internationale Vereinbarungen?
Mit den jeweiligen Vereinbarungen sind unterschiedliche rechtliche Konsequenzen bzw. Fördermöglichkeiten verbunden. Diese beziehen sich meist auf finanzielle Aspekte sowie auf Wohnraumfragen.
Befreiung von Studiengebühren durch Austauschabkommen: Auf Grundlage des Landeshochschulgebührengesetzes kann im Rahmen von internationalen Vereinbarungen eine gegenseitige Studiengebührenbefreiung festgehalten werden. Dies ist zu empfehlen, da es der internationalen Handhabung entspricht. Von der Befreiung ausgenommen ist jedoch der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk SWFR, der von allen Austauschteilnehmenden zu zahlen ist.
Das Service Center Studium administriert die Studiengebührenbefreiung für Incoming Students; dazu legen dem SCS bei Instituts- bzw. Fakultätspartnerschaften die Fakultäten bzw. Institute die entsprechende geprüfte und unterzeichnete internationale Vereinbarung vor; bei Universitätspartnerschaften erfolgt dieser Schritt über das International Office.
Wohnraumservice: Das International Office verwaltet eine begrenzte Anzahl an Kontingentzimmern in Wohnheimen des Studierendenwerks: Diese stehen vorrangig Austauschstudierenden des universitätsweiten Austauschprogramms Freiburg Global Exchange, Erasmus-Studierenden sowie internationalen degree-seeking Bachelor- und Masterstudierenden auf Antrag zur Verfügung. Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen der Fakultäten oder Institute an die Universität Freiburg kommen, können nicht in Kontingentzimmer vermittelt werden. Als Dienstleistung hilft das International Office über die Wohnraumdatenbank jedoch bei der Vermittlung entsprechender alternativer Unterkünfte. Dieses Angebot gilt neben Studierenden auch für internationale Doktorand*innen und Gastwissenschaftler*innen.
Finanzielle Förderung:
- Grundsätzlich sind alle im Rahmen von Austauschprogrammen anfallenden Kosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen; insbesondere die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reisen, Versicherung, Lehr- und Arbeitsmaterial. Austauschstudierenden stehen verschiedene Bewerbungsmöglichkeiten für Stipendien (z.B. DAAD, Baden Württemberg-Stipendium), zur Verfügung, über die das International Office im Rahmen seiner Informations- und Beratungstätigkeit im Service Center Studium informiert.
- Damit Studierende sich im Rahmen einer Fakultätspartnerschaft auf ein Baden-Württemberg Stipendium bewerben können, muss eine vom International Office geprüfte sowie von den Partnern unterzeichnete Fakultätsaustauschvereinbarung vorliegen.
- Für Kooperationen im Rahmen von Comprehensive Partnerships (University of Adelaide, Nagoya University, Nanjing University, Penn State University, University of Strasbourg) bietet der Internationalisierungsfonds finanzielle Zuschüsse für die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.
Prozesse
Welche administrativen Schritte durchläuft die vertragliche Fixierung von Hochschulkooperationen im Detail? Was gilt für Instituts-, Fakultäts- und Universitätspartnerschaften?
Zur Ausarbeitung und zum Abschluss internationaler Vereinbarungen gelten auf Instituts-, Fakultäts- und Universitätsebene folgende Prozesse:
Institutsvereinbarungen
- Für internationale Vorhaben eines Instituts oder vergleichbaren Arbeitseinheit (Seminar, Abteilung)
Fakultätsvereinbarungen
- Für internationale Vorhaben einer Fakultät
- Wichtiger Hinweis: Fakultätsvereinbarungen müssen im Vorfeld immer mit dem Dekanat bzw. Fakultätsrat abgestimmt werden.
Universitätsvereinbarungen
- Für internationale Vorhaben in mindestens drei Fakultäten
- Wichtiger Hinweis: Voraussetzung ist eine substanzielle Kooperation mit mindestens drei Fakultäten seit mindestens einem Jahr
Vorlagen
Wo erhalte ich Vorlagen für die Gestaltung meiner geplanten internationalen Vereinbarung?
Vertragsvorlagen erhalten Sie hier:
Institutsvereinbarungen
- Memorandum of Understanding
- Memorandum of Understanding - standardisierte Vorlage speziell für die Einwerbung von Drittmitteln
- Abkommen zum Studierendenaustausch
- Abkommen für Forschungszusammenarbeit
Fakultätsvereinbarungen
- Memorandum of Understanding
- Memorandum of Understanding - standardisierte Vorlage speziell für die Einwerbung von Drittmitteln
- Abkommen zum Studierendenaustausch