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Studierendenmobilität Praktikum (SMP) – Incoming

Sie studieren an einer Hochschuleinrichtung in einem der Erasmus+ Programmländer und interessieren sich für ein Praktikum an der Universität Freiburg? Dann finden Sie hier die Informationen um ihr Erasmus+ Praktikum zu planen und durchzuführen.

Voraussetzungen

Praktikumsstelle

Die Suche nach einer passenden Einrichtung für Ihr Praktikum an der Universität Freiburg können Sie auf der Übersichtsseite der Fakultäten, wissenschaftlichen und zentralen Einrichtungen beginnen.

Wenn Sie ein Praktikum an der Universität Freiburg absolvieren möchten, müssen Sie sich selbst um eine entsprechende Praktikumsstelle bemühen. Das International Office vermittelt keine Praktikumsplätze und kann auch nicht bei der Suche nach einem Praktikum behilflich sein.

Praktikumsförderung

Voraussetzung für die Aufnahme als Erasmus+ Praktikant*in an der Universität Freiburg ist der Bezug der Erasmus+ Praktikumsförderung von Ihrer Heimatuniversität. Dafür muss Ihre Heimatuniversität in einem Erasmus+ Programmland ansässig sein und benötigt eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Über die Voraussetzungen für dieses Stipendium informiert Sie Ihre Heimatuniversität.

Immatrikulation

Wenn Sie ein Praktikum an der Universität Freiburg absolvieren möchten, müssen an Ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sein oder über ein Erasmus+ Graduiertenpraktikum gefördert werden. Während Ihres Praktikums werden Sie nicht zusätzlich an der Universität Freiburg immatrikuliert.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Es gelten die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen entsprechend Ihrer Nationalität. Da es sich um eine wichtige Voraussetzung für ein Praktikum in Deutschland handelt, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig über Ihre Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren. Ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen können, erfahren Sie bei den deutschen Vertretungen in Ihrem Land.

 

Betreuung des Praktikums an der Universität Freiburg

Die Betreuung des Praktikums erfolgt an der Fakultät/an dem Institut, an der/dem die Praktikumsstelle angesiedelt ist. In der Regel wird dort eine Betreuungsperson festgelegt, die für Sie als Ansprechpartner*in bei der Vorbereitung und Durchführung des Praktikums gilt. Neben inhaltlichen Aspekten besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson auch den Zeitraum für das Praktikum und den Abschluss eines Praktikumsvertrags.

Betreuungspersonen an den Fakultäten und Instituten wenden sich zur Erstinformation an die unten genannte Ansprechperson beim Internation Office und finden im Intranet unter „Praktikantinnen und Praktikanten“ weitere Informationen, insbesondere zum Praktikumsvertrag.

Praktikumsvertrag mit der Universität Freiburg

Notwendige Voraussetzung für den Aufenthalt als Erasmus+ Praktikant*in an der Universität Freiburg ist der Abschluss eines Praktikumsvertrags. Die Universität Freiburg bietet keine bezahlten Praktikumsverhältnisse an. Ein Erasmus+ Praktikum ist aus rechtlichen Gründen nur möglich, wenn es sich um einen der folgenden beiden Praktikumstypen handelt:

  • Ein Pflichtpraktikum aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung
  • Ein freiwilliges Praktikum bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit der Universität Freiburg bestanden hat

Bitte besprechen Sie den Praktikumsvertrag mit Ihrer Ansprechperson an der aufnehmenden Einrichtung der Universität Freiburg. Diese wird einen Praktikumsvertrag bei der Personalabteilung beantragen und Ihnen zur Unterschrift vorlegen.

 

Learning Agreement für Praktika

Vor Beginn des Praktikums erstellen Sie an Ihrer Heimatuniversität ein Learning Agreement, in dem die Eckdaten und Lernziele des Praktikums vereinbart werden. Das Dokument erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität.

Das Learning Agreement wird von Seiten der Universität Freiburg von der Erasmus+ Fachkoordination an der Fakultät/am Institut unterzeichnet. Da es alle notwendigen Daten enthält und sowohl von der Heimatuniversität, den Studierenden und der Universität Freiburg unterzeichnet wird, ist keine weitere Praktikumsvereinbarung notwendig. Die Universität Freiburg unterzeichnet keine bilateralen Agreements oder Letters of Intent für Erasmus+ Praktikant*innen. Sollte ein weiteres Dokument notwendig sein, kann das International Office auf Anfrage eine Praktikumsvereinbarung (Convention de Stage) ausstellen.

 

Versicherung

Als Incoming Praktikant*in werden Sie nicht über die Universität Freiburg versichert. Deshalb müssen Sie während des Aufenthalts an der Universität Freiburg über eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.

In der Regel sind EU-Bürger*innen über die Europäische Krankenversicherungskarte krankenversichert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsschutz in Deutschland. Dies gilt auch bei Fragen zu einer Auslandskrankenversicherung.

Die Heimatuniversität übernimmt oft eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Wege und Tätigkeiten während des Praktikums. Ist dies nicht in ausreichendem Maße der Fall oder möchten Sie einen umfassenderen Schutz, so schließen Sie eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Zeitraum Ihres Praktikums ab. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist im Rahmen des Aufnahmeprozederes an der Universität Freiburg nachzuweisen (siehe benötigte Dokumente).

Erstkontakt beim International Office

Für Studierende, die ein Praktikum an der Universität absolvieren möchten, und Betreuungspersonen für Praktika an der Universität Freiburg:

Daniel Weiß
International Office
Erasmus+ Hochschulkoordinator
+49 761 203 4269