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Ablauf der Anerkennung

Hier erfahren Sie, welche Schritte zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (temporäre Mobilität) notwendig sind.

 

Vor dem Auslandsaufenthalt: Planung

Nutzen Sie die umfangreichen Informations- und Beratungsangebote, die Sie sowohl in Ihrem Fach oder Ihrer Fakultät, als auch fächerübergreifend durch das International Office (IO) angeboten bekommen, um einen Auslandsaufenthalt zu planen.


Im International Office sind dies u.a.


In Ihrem Fach

  • Besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Studiengangskoordinator*in, Ihrer Erasmuskoordination oder ggf. anderen zuständigen Ansprechpersonen bzw. Institutionen, wie sich Ihr Auslandsvorhaben in Ihren Studienplan integrieren lässt, falls nicht ohnehin ein Mobilitätsfenster in Ihrem Studiengang vorgesehen ist.
  • Informieren Sie sich über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität und klären Sie mit Ihrer Studiengangskoordination oder dem*der geeigneten Ansprechperson die Anerkennungsmöglichkeit der ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen und das System zur Umrechnung und Notenübertragung.
  • Klären Sie, welche Unterlagen Sie für den späteren Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland zurück nach Freiburg mitbringen müssen.
  • In einigen Fächern kann auch für Auslandsaufenthalte außerhalb der ERASMUS-Region (Global Exchange, Fakultätsaustausch, free mover) ein Learning Agreement abgeschlossen werden, auch wenn dies hier nicht vorgeschrieben ist. 

 

Während des Auslandsaufenthaltes: Durchführung

An der Gastuniversität kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Veränderungen Ihres Kursplanes kommen. Besprechen Sie Änderungen mit Ihrem*Ihrer Studiengangskoordinator*in und halten diese ggf. schriftlich im Learning Agreement fest.

Sammeln Sie alle für die Anerkennung der Studienleistungen nötigen Dokumente:

  • Immatrikulationsnachweis
  • ggf. Modulbeschreibungen: v.a. inhaltliche Beschreibung und Arbeitsaufwand zur Umrechnung in ECTS
  • Transcript of Records: wird in der Regel dem IO der Heimatuniversität und/oder Ihnen zugeschickt. Achtung: Papierversionen müssen u.U. gesondert an der Gastuniversität beantragt werden
  • ggf. Umrechnungstabellen zur Notenumrechnung: normalerweise auf der Rückseite des Transcripts
  • ggf. aktuelles Learning Agreement
  • ggf. weitere Unterlagen (fragen Sie Ihren*Ihre Studiengangskoordinator*in, was benötigt wird)

 

Nach dem Auslandsaufenthalt: Umsetzung der Anerkennung

Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und reichen alle dafür notwendigen Dokumente bei Ihrer Studiengangskoordination ein. Diese nimmt eine Vorprüfung vor, stellt eine Empfehlung zur Anerkennung aus und leitet den Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter. In einigen Fächern bzw. für einzelne Auslandsleistungen können Anträge auch direkt beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer Fakultät bzw. Ihres Faches.

Das Prüfungsamt informiert Sie über die Entscheidung der Anerkennung der ausländischen Studienleitungen, verbucht diese entsprechend oder begründet eine (Teil-)Ablehnung.

 

Grafische Übersicht des Anerkennungsprozesses