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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Thema Anerkennung von Studienleistungen in verschiedenen Kontexten.

 

Sie haben während des Studiums in Freiburg für ein oder zwei Semester im Ausland studiert, unterrichtet oder ein Praktikum absolviert (temporäre Mobilität)?

Die Universität Freiburg betont ausdrücklich den Wert studienbezogener Auslandsmobilität und den vielfältigen Nutzen von dadurch erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie den der internationalen Vernetzung.

Wer im Rahmen des Studiums an der Universität Freiburg für ein oder zwei Semester im Ausland studiert hat, kann nach Rückkehr an die Universität Freiburg die erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied besteht. Dies kann u.U. auch für andere Leistungen wie Praktika u.ä. gelten.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen werden in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Zuständig für die Anerkennung ist der entsprechende Prüfungsausschuss. Die Umsetzung der Beschlüsse sowie jegliche Informationen und Bescheide erfolgen in der Regel durch die Prüfungsämter. Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist die Lissabon-Konvention.

Erste Ansprechpartner*innen für Fragen zur Anerkennung sind in der Regel die Studiengangskoordinatoren*innen der Fächer. In einigen Fällen können dies auch die Auslandsbüros der Fächer oder andere Ansprechpersonen oder –institutionen sein. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Liste Anlaufstellen zur Anerkennung in den Fächern. Es wird dringend empfohlen, auch wenn kein Learning Agreement abgeschlossen wird, sich bei dem*der zuständigen Studiengangskoordinator*in vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes beraten zu lassen.

Ein Orientierungsrahmen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland im Rahmen einer temporären Mobilität soll der Unterstützung von Studierenden sowie von Fachvertretern*innen, Lehrenden und Prüfungsbevollmächtigten dienen, um transparente, planbare und verlässliche Abläufe und Entscheidungen umzusetzen. Er wird momentan erarbeitet und nach Fertigstellung an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Planen Sie, an der Universität Freiburg zu studieren und möchten Studien- und Prüfungsleistungen einer anderen deutschen oder internationalen Hochschule für eine Einstufung in ein höheres Semester anerkennen lassen?

Dann finden Sie Informationen auf der Seite Zulassung in höhere Fachsemester.

Bei Fragen zur Anerkennung von Schulzeugnissen und anderen Hochschulzugangsberechtigungen zum Studium an der Universität Freiburg finden Sie Informationen auf der Seite zur Hochschulzugangsberechtigung.